Sie planen den Ersatz Ihrer Gasheizung durch einen alternativen Energieträger und fragen sich, was Sie bezüglich dem Rückbau des Gasanschluss beachten müssen.
Wenn eine Gasheizung ausser Betrieb genommen wird, muss in jedem Fall die Seelandgas AG informiert werden, damit der Zähler und die Inneninstallation demontiert werden kann.
Zusätzlich sind Gaszuleitungen ohne aktiven Bezug, gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Seelandgas AG und den aktuell gültigen Richtlinien des Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW), Regelwerk G2, Kapitel 10.6, grundsätzlich und möglichst zeitnah auf dem letzten Abzweiger zu trennen. Eine physisch getrennte und abgekappte Gaszuleitung gilt als sicher und muss nicht mehr kontrolliert werden.
Weitere Informationen zum Rückbau von Gasheizungen und Gasleitungen finden Sie auf diesem Factsheet.
Herzlichen Dank, dass Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich melden. So können wir eine transparente Abgrenzung der Energiekosten zu Ihrem Nachmieter garantieren. Für einen reibungslosen Ablauf teilen Sie uns den Wohnungswechsel bis 30 Tage vor dem Umzugstermin mit.
Sie planen ein Projekt und wollen sicher gehen, dass sich im betreffenden Perimeter eine/keine Gasleitung befindet? Füllen Sie bitte das Onlineformular «Planauskunft» aus oder rufen Sie uns an unter 032 387 28 50. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Ablesungen der Gaszähler erfolgen quartalweise.
Sie möchten Ihre Heizanlage erneuern, haben Fragen zur Heizungssanierung oder für Sie ist Energieeffizienz eine Grundlage Ihrer Projekte? Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne mit unserem Wissen oder der Kompetenz unserer Partnerunternehmen. Wir klären für Sie ab, wo die nächstgelegene Gasleitung verläuft und erstellen Ihnen eine Erschliessungsofferte für den Anschluss.