Die Ablesungen der Gaszähler erfolgen quartalweise.
Herzlichen Dank, dass Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich melden. So können wir eine transparente Abgrenzung der Energiekosten zu Ihrem Nachmieter garantieren. Für einen reibungslosen Ablauf teilen Sie uns den Wohnungswechsel bis 30 Tage vor dem Umzugstermin mit.
Sie planen ein Projekt und wollen sicher gehen, dass sich im betreffenden Perimeter eine/keine Gasleitung befindet? Füllen Sie bitte das Onlineformular «Planauskunft» aus oder rufen Sie uns an unter 032 387 28 50. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie möchten Ihre Heizanlage erneuern, haben Fragen zur Heizungssanierung oder für Sie ist Energieeffizienz eine Grundlage Ihrer Projekte? Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne mit unserem Wissen oder der Kompetenz unserer Partnerunternehmen. Wir klären für Sie ab, wo die nächstgelegene Gasleitung verläuft und erstellen Ihnen eine Erschliessungsofferte für den Anschluss.
Sie finden die passendenden Formulare unter der Rubrik Downloads. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per E-Mail zu.
Sie planen den Ersatz Ihrer Gasheizung durch einen alternativen Energieträger und fragen sich, was Sie bezüglich dem Rückbau des Gasanschluss beachten müssen.
Wenn eine Gasheizung ausser Betrieb genommen wird, muss in jedem Fall die Seelandgas AG informiert werden, damit der Zähler und die Inneninstallation demontiert werden kann.
Zusätzlich sind Gaszuleitungen ohne aktiven Bezug, gemäss den AGB Seelandgas AG und den Vorgaben des Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW), grundsätzlich und möglichst zeitnah (innerhalb von vier Monaten) auf dem letzten Abzweiger zu trennen. Eine physisch getrennte und abgekappte Gaszuleitung gilt als sicher und muss nicht mehr kontrolliert werden.
Sie finden die wichtigsten Informationen zum Rückbau von Gasheizungen und Gasleitungen auf diesem Factsheet.