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Heizungsersatz Gas Gas

Heizungsersatz Gas Gas, geht das noch?

Es geht beim Heizungsersatz nicht um die Technik, sondern um den CO₂-Ausstoss. Gasheizungen können mit dem Einsatz erneuerbarer Gase und/oder in Kombination mit Photovoltaik, Solarthermie oder Umweltwärme CO₂-Emissionen erreichen, die im Bereich der Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme liegen. Eine aktuelle Ökobilanz zeigt, dass mit 100 Prozent Biogas betriebene Heizungen zu den Systemen gehören, die am besten abschneiden.

Die Antwort lautet also, ja, ein Heizungsersatz Gas Gas ist nach wie vor möglich und ist eine sinnvolle, kostengünstige und zunehmend ökologische Lösung.

Und was sagt das Gesetz?

Mit der Aktualisierung der Kantonalen Energieverordnung (KEnV) und der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KenG), wurden unter Anderem die Anforderungen für den Ersatz von Wärmeerzeugern angepasst. Bei Gas gilt; dem Standardprodukt des Gasversorgers muss neu zusätzlich mindestens 50 Prozent erneuerbares Gas (z.B. Biogas) aus der Schweiz mit Herkunftsnachweis bezogen werden (KenV, Art. 20a Abs. 3)

Für die Kunden der Seelandgas bedeutet dies, dass bei einem Heizungsersatz Gas Gas mindestens 50 Prozent Schweizer Biogas bezogen werden muss.

Wünschen Sie mehr Informationen?

Elvis Kohler, Vertrieb Energie, Stv. Geschäftsleiter der Seelandgas AG ist Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen zu unseren Produkten und Prozessen.

Sie erreichen ihn unter 032 387 28 56 oder per E-Mail unter elvis.kohler@seelandgas.ch

Heizungswechsel

Sie planen den Ersatz Ihrer Gasheizung durch einen alternativen Energieträger und fragen sich, was Sie bezüglich dem Rückbau des Gasanschluss beachten müssen.

Wenn eine Gasheizung ausser Betrieb genommen wird, muss in jedem Fall die Seelandgas AG informiert werden, damit der Zähler und die Inneninstallation demontiert werden kann.

Zusätzlich sind Gaszuleitungen ohne aktiven Bezug, gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Seelandgas AG und den aktuell gültigen Richtlinien des Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW), Regelwerk G2, Kapitel 10.6, grundsätzlich und möglichst zeitnah auf dem letzten Abzweiger zu trennen. Eine physisch getrennte und abgekappte Gaszuleitung gilt als sicher und muss nicht mehr kontrolliert werden.

Weitere Informationen zum Rückbau von Gasheizungen und Gasleitungen finden Sie auf diesem Factsheet.

Umzug melden

Herzlichen Dank, dass Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich melden. So können wir eine transparente Abgrenzung der Energiekosten zu Ihrem Nachmieter garantieren. Für einen reibungslosen Ablauf teilen Sie uns den Wohnungswechsel bis 30 Tage vor dem Umzugstermin mit.

Planauskunft

Sie planen ein Projekt und wollen sicher gehen, dass sich im betreffenden Perimeter eine/keine Gasleitung befindet? Füllen Sie bitte das Onlineformular «Planauskunft» aus oder rufen Sie uns an unter 032 387 28 50. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ablesungen

Die Ablesungen der Gaszähler erfolgen quartalweise.

Projektanfrage

Sie möchten Ihre Heizanlage erneuern, haben Fragen zur Heizungssanierung oder für Sie ist Energieeffizienz eine Grundlage Ihrer Projekte? Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne mit unserem Wissen oder der Kompetenz unserer Partnerunternehmen. Wir klären für Sie ab, wo die nächstgelegene Gasleitung verläuft und erstellen Ihnen eine Erschliessungsofferte für den Anschluss.

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